Informationen zum Herkunftsschutz
Wenn der Verbraucher in der Vergangenheit seinen Feierabend mit "Bayerischem
Bier" und "Nürnberger Rostbratwürsten" genießen wollte, konnte es passieren,
dass das genannte Bier aus Holland und die "Echten Nürnberger Rostbratwürste"
aus Norddeutschland stammten. Viele Verbraucher wurden damit in die
Irre geführt und der gute Ruf bayerischer Lebensmittel ausgebeutet.
Um Abhilfe für dieses Problem zu schaffen, entschieden sich in den letzten
Jahren immer mehr bayerische Lebensmittelhersteller und Erzeuger von
Agrarprodukten den guten Ruf Ihrer Produkte aktiv gegen Missbrauch zu
schützen und die Einzigartigkeit ihrer traditionellen Erzeugnisse, welche
auf deren Herkunft beruht, zu betonen. Hierzu nutzten sie vor allen
Dingen die neue EU-Gesetzgebung, welche einen umfassenden Schutz für
Herkunftsangaben bietet.
Schutz von Herkunftsangaben bei Lebensmitteln nach der Verordnung
(EG) 510/2006
Seit 1992 können Herkunftsbezeichnungen bei Lebensmitteln und Agrarprodukten,
wie z.B. Nürnberger Lebkuchen oder Bayerisches Bier, EU-weit nach der
Verordnung (EG) 510/2006 gegen missbräuchliche Nutzung geschützt werden.
Für Bayerisches Bier beispielsweise das unter dieses Schutzsystem füllt,
bedeutet dies: Nur die Brauer in Bayern, welche die festgelegten Bedingungen
einhalten und kontrolliert werden, dürfen ihr Bier in Europa als "Bayerisches
Bier" verkaufen. Allen anderen Herstellern außerhalb des Freistaates
ist die Nutzung des Begriffes "Bayerisches Bier" strikt verboten. Auch
wörtliche und bildliche Anlehnungen, wie "Bayrisch Bier, "nach Bayerischer
Art" oder die Verwendung von weiß-blauen Rauten auf dem Label sind untersagt!
Auswärtige Hersteller können somit nicht mehr vom weltweit hohen Ansehen
dieses Erzeugnisses profitieren.
Insgesamt gibt es heute in Bayern 17 Produkte, die den EU-weiten Schutz
nach der
Verordnung (EG) 510/2006
erlangt haben. Die geschützten
Produkte, welche auch alle in dieser Datenbank für regionaltypische
Spezialitäten beschrieben sind, zeigt nachstehende Tabelle 1:
Tabelle 1: Nach VO (EG) 510/2006 geschützte bayerische Erzeugnisse
In Zukunft werden zu den bisher ca. 100 Unternehmen, welche in Bayern den beschriebenen EU-weiten Herkunftsschutz nutzen,
noch viele weitere dazu kommen. So befinden sich im Augenblick 25 weitere
bayerische Erzeugnisse im Antragsverfahren (siehe Tabelle 2) und für
eine Reihe weiterer Produkte ist der Schutz in Planung.
Tabelle 2: Bayerische Erzeugnisse im Antragsverfahren nach VO (EG) 510/2006
Anforderungen an das ProduktNach EU-Recht können
die Herkunftsangaben von landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder
verarbeiteten Lebensmittel geschützt werden, welche eine lange Tradition
aufweisen und einen engen Bezug zur Herstellungsregion haben. Darüber
hinaus sollte das Erzeugnis von den Verbrauchern als hochwertiges und
einzigartiges Erzeugnis wahrgenommen werden. Ein gutes Beispiel hierfür
ist der Nürnberger Lebkuchen, der schon seit Jahrhunderten im Raum
Nürnberg hergestellt wird. Hört der Verbraucher das Wort Lebkuchen, denken
viele zudem sofort auch an diese Stadt.
Wird der Europa-Schutz beim
Deutschen Patentamt in München beantragt, muss der Anmelder gleichzeitig
die Grenzen der Region angeben, in welcher das Erzeugnis hergestellt
werden muss, damit es eine Herkunftsbezeichnung tragen darf. So wurde im
Antrag für das Bayerische Bier festgelegt, dass dieses nur im
Freistaat Bayern gebraut werden darf. Ebenso darf der Nürnberger Lebkuchen
heute nur noch in Nürnberg produziert werden.
Damit ein
Unternehmen die geschützte Bezeichnung führen darf, muss es sich von einer
unabhängigen Kontrollstelle überwachen lassen. Diese kontrolliert, ob der
Hersteller des Erzeugnisses die Anforderungen der Spezifikation erfüllt.
Damit die Kontrollstelle weiß, welche Unternehmen zu kontrollieren sind,
müssen sich diese bei der antragstellenden Schutzgemeinschaft oder bei der
Kontrollstelle direkt melden. Eine Auflistung aller Hersteller geschützter
bayerischer Herkunftsangaben findet sich
hier.
Logos der geschützten
Ursprungsbezeichnung (g.U.) und der geschützten geographischen Angabe
(g.g.A.)
g.U. g.g.A
Ist das Produkt mit Herkunftsbezeichnung im EU-Register eintragen, darf es
zusätzlich die Bezeichnung geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
oder geschützte geographische Angabe (g.g.A.) tragen. Zusätzlich
kann dementsprechend eines der folgend dargestellten Logos für
Werbezwecke genutzt werden.
Unterschied g.U. und g.g.ABei der g.U. werden die
Güte bzw. Eigenschaften des Produktes im wesentlichen oder ausschließlich
durch das geographische Gebiet bestimmt. Es wird daher vorausgesetzt, dass
die Erzeugung, die Aufbereitung und die Verarbeitung in dem eingegrenzten
Gebiet erfolgt. Eine g.U. kann daher nur für Produkte angemeldet werden,
die in vollem Umfang, also einschließlich der Rohwaren in der angegebenen
Region erzeugt werden.
Bei der g.g.A. wird gefordert, dass sich eine
bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft durch das
geographische Gebiet ergibt. Es muss daher auch entweder nur die Erzeugung
oder die Verarbeitung oder die Herstellung in dem begrenzten Gebiet
erfolgen.
Für welche Eintragung sich die Erzeuger entscheiden, hängt
zunächst also davon ab, ob Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in dem
begrenzten Gebiet überhaupt stattfinden kännen. Da im Allgäu Milch erzeugt
und zu Käse verarbeitet wird, konnte Allgäuer Emmentaler als g.U.
eingetragen werden. Da Orangeat, Zitronat, Mandeln und viele Gewürze der
Nürnberger Lebkuchen nicht aus Nürnberg kommen, kam für die geographische
Bezeichnung nur eine g.g.A. in Frage.
Weitere
EU-Verordnungen zum Schutze geographischer AngabenNeben der
Verordnung (EG) 510/2006, welche ausschließlich für Agrarprodukte und
Lebensmittel gilt, existieren in der EU Regelungen zum Herkunftsschutz für
weitere Produktgruppen.
So können Herkunftsangaben bei Spirituosen
im Sinne der
Verordnung (EG) Nr. 110/2008 geschützt werden. Bei
aromatisierten weinhaltigen Getränken bzw. aromatisierten weinhaltigen
Cocktails wird der Herkunftsschutz durch die
Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 geregelt. Für
Weinbauerzeugnisse gilt die
Verordnung (EG) Nr. 479/2008.
Insgesamt gibt es
heute in Bayern 15 Produkte, die den EU-weiten Schutz gemäß der drei
genannten Verordnungen erlangt haben. Die geschützten Produkte zeigen die
nachstehenden Tabellen 3,4 und 5:
Tabelle 3: Nach der VO (EG) Nr. 110/2008 geschützte Spirituosen
Tabelle 4: Nach VO (EWG) 1601/91 geschützte bayerische, aromatisierte, weinhaltige Getränke
Tabelle 5: Bisher nach VO (EWG) 1493/99 geschützte bayerische Weinerzeugnisse
1
(
1 Die VO (EG) 479/2008 befindet sich derzeit noch in der Umsetzung. Eine abschließende Liste aller bayerischen geschützten Weine ist für das Jahr 2012 zu erwarten.)
(
2Q.b.A. ist die Abkürzung für Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete)
Nationaler Schutz von Herkunftsangaben - Das RAL-Herkunftsgewährzeichen
Neben der EU-Gesetzgebung besteht für Erzeuger von Agrarprodukten und Lebensmitteln
alternativ die Möglichkeit das nationale RAL-Herkunftsgewährzeichen zum
Schutze ihrer Erzeugnisse zu verwenden. Das Gewährzeichen wird vom
Deutschen Institut für
Gütesicherung und Kennzeichen e.V. (ehemals Reichsausschuss für
Lieferbedingungen - RAL) vergeben.
Der Bereich der rechtmäßigen
Benutzung von geographischen Herkunftsbezeichnungen wird von der RAL in
doppelter Hinsicht festgelegt: In Bezug auf die geographischen Grenzen und
in Bezug auf den Qualitätsstandard. Dies geschieht im Rahmen eines
Ermittlungsverfahrens des RAL, in das die von der jeweiligen Materie
berührte Fach- und Verkehrskreise eingeschaltet werden. Diese Festlegung
wird jeweils als RAL-Registrierung verabschiedet und beinhaltet eine
Abgrenzung des geographischen Herkunftsbereichs, die
Qualitätsanforderungen sowie die Kennzeichnungsregelungen. Sie regelt, wer
welche Erzeugnisse nach welchen Qualitätskriterien wo herstellt und, mit
diesen Bezeichnungen versehen, anbieten darf.
In Bayern gibt es zur
Zeit acht Erzeugnisse, die als RAL-Herkunftsgewährzeichen eingetragen sind
(siehe Tabelle 6).
Tabelle 6: Bayerische RAL-Herkunftsgewährzeichen
Arche des Geschmacks
Die Arche des Geschmacks ist ein internationales Projekt von Slow Food. Ziel dieses Projektes ist es, lokale und regionale Lebensmittel, Nutztier- und Nutzpflanzenarten sowie Gerichte, die mangels Angebot auszusterben drohen, vor dem Vergessen zu retten.
Passagiere der Arche des Geschmacks müssen eine strenge Aufnahmeprüfung bestehen. Sie besteht aus einer sorgfältigen Dokumentation, die von zwei unabhängigen Gutachtern bestätigt sein muss. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die geschmackliche Qualität erstklassig ist, das Produkt eine lange Historie hat, es für die Region einen identitätsstiftenden Charakter und nachhaltiges Potential aufweist. Außerdem muss es tatsächlich existenziell gefährdet sein.
Aus Bayern stammen die sieben folgenden Spezialitäten, die einen Platz in der Arche des guten Geschmacks gefunden haben:
Schutzgemeinschaften
Fleischerzeugnisse
Käse
-
Allgäuer Emmentaler (g.U.)
Milchwirtschaftlicher Verein Allgäu-Schwaben e.V., Ignaz-Kiechle-Str. 22, 87437 Kempten
-
Allgäuer Bergkäse (g.U.)
Milchwirtschaftlicher Verein Allgäu-Schwaben e.V., Ignaz-Kiechle-Str. 22, 87437 Kempten
http://www.allgaeuer-milchwirtschaft.de/
Fisch, Muscheln, Schalentiere und Erzeugnisse daraus
Bier
-
Bayerisches Bier (g.g.A.)
Bayerischer Brauerbund e.V., Oskar-von-Miller-Ring 1, 80333 München
http://www.bayerisches-bier.de
-
Hofer Bier (g.g.A.)
Verband der Hofer Brauereien Zeltbräu, Postfach 1147, 95010 Hof/Saale
-
Kulmbacher Bier (g.g.A.)
Verband Kulmbacher Brauereien e.V., c/o Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft, Lichtenfelser Str. 9, 95326 Kulmbach
-
Mainfranken Bier (g.g.A.)
Gemeinschaft Mainfranken Bier, c/o Werner Br�u GmbH & Co. KG, Hauptstr. 13, 97490 Poppenhausen
-
Münchener Bier (g.g.A.)
Verein Münchener Brauereien e.V., Oskar-von-Miller-Ring 1, 80333 München
-
Rieser Weizenbier (g.g.A.)
Rieser Weizenbier GmbH, Ankergasse 4, 86720 Nördlingen
-
Reuther Bier (g.g.A.)
Schloßbrauerei Reuth GmbH, Hauptstr. 22, 92717 Reuth
Natürliche Mineralwässer und Quellwässer
-
Bissinger Auerquelle (g.U.)
Fürstlich Bissinger Auerquelle W. Hörhammer GmbH & Co. KG, Auerweg 1, 86657 Bissingen
-
Höllensprudel (g.U.)
Kohlensäurewerk Hölle, Dr.-Fritz-Wiede GmbH & Co. , Dr.-Fritz-Wiede-Str. 36, 95119 Naila-Hölle
-
Siegsdorfer Petrusquelle (g.U.)
Siegsdorfer Petrusquelle GmbH, Höpflingerweg 8, 83313 Siegsdorf
Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck
Obst, Gemüse und Getreide, frisch oder verarbeitet
Adriano Profeta, Stand 07.08.2009